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Dienstag, 26. Februar 2019

Absetzbar

In einem Leserbrief beschwert sich eine Dame, dass für die Arbeitnehmerveranlagung nur noch Spenden an begünstigte Spendenempfänger von der Steuer absetzbar sind. Diese sind zu finden auf der Website des FA, die ca. 500 Vereine umfasst, darunter befinden sich kaum Tierheime, dafür jedoch z.B. ein Verein zur Erforschung osteuropäischer Religionen! Die begünstigten Spendenempfänger müssen die geleisteten Spenden mit vollem Namen plus Geburtsdatum des Spenders selbst an das FA melden! Das fand die Dame zwar liebenswürdig vom FA, fürchtete jedoch, dass nun die Tierheime zu kurz kämen. Naja, ich sag, wer spenden will, der spendet unabhängig vom FA, und wem die neue Praxis sauer aufstößt, der soll doch bitte an mich in Form eines Buchkaufes spenden, liebe Freunde!!!


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