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Samstag, 18. Mai 2019

Teurer Blick

Auf welche teuren Ideen die Leute kommen, ist unglaublich. Auf der Suche nach einer Genossenschaftswohnung stieß Familie A. auf ein Inserat der Frau X., die für den tollen Blick über Untersievering eine Ablöse von 30.000 Euro verlangte und auch bekam. Erst später kam Familie A. die Summe zu hoch vor und sie erkundigte sich bei der AK, die ihr mitteilte, dass eine derartige Ablöse für den schönen Blick unzulässig ist! Die geschröpfte Familie kann ihr gutes Geld innerhalb von zehn Jahren ab Bezahlung mittels Antrag bei der Wiener Schlichtungsstelle (MA 50) zurückverlangen. - Freunde, bei mir kriegt ihr einen tollen Blick für wenig Geld in meine Bücher! Riskiert ihn!

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