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Sonntag, 12. Mai 2019

Das Testament

In der bei vielen verpönten Kronenzeitung steht oft sehr Interessantes. Z.B., dass seit 1.1.2017 absurd strenge Vorschriften für ein gültiges Testament existieren. Nicht, dass ich was zu vererben hätte, aber es stimmt einen doch nachdenklich wenn es so schwierig gemacht wird, seinen Lieben sein hart erarbeitetes Vermögen hinterlassen zu wollen. Will sich der Staat bereichern?
1. Testamentszeugen müssen neben Namen, Geburtsdatum, Adresse & Beruf noch eigenhändig geschriebene Zusätze wie ALS ZEUGE DER LETZTWILLIGEN VERFÜGUNG ihrer Unterschrift hinzufügen, sonst ist es ungültig!
2. Ein Testamentserrichter muss sein am PC verfasstes Testament nicht nur unterschreiben, sondern seinem Autogramm auch persönlich mit der Hand geschriebene Zusätze wie MEIN WILLE oder DAS WILL ICH od. dgl. hinzufügen. Tut er das nicht, ist es ungültig, obwohl TESTAMENT draufsteht!
3. Mündliche Testamente sind überhaupt abgeschafft! Es gibt nur noch ein für 3 Monate gültiges Nottestament (bei Todesgefahr). Wer also denkt, sein Letzter Wille sei ohnehin klar und er brauche nix zu schreiben, täuscht sich gewaltig!
NICHT VERGESSEN: Kleine Fehler können große Auswirkungen haben! Die Erbrechtsreform hinterlässt den schalen Nachgeschmack stiller Enteignungen! Um seine Nachkommen keine bösen Überraschungen erleben zu lassen, empfiehlt es sich den Letzten Willen von einem Rechtsanwalt oder Notar prüfen zu lassen, denn schon Cicero sagte: Die Staatskasse errötet nicht!
Bei der Gelegenheit: Um mir was zu vererben, reicht ein Buchkauf!!!

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