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Samstag, 3. November 2018

Digital tot

Auf Facebook geistern schätzungsweise rund 20 Millionen Profile von bereits Verstorbenen herum. Es existiert jedoch die Option, einen Nachlassverwalter zu bestimmen. Nach dem Tod kann dieser das Konto im Gedenkzustand verwalten - d.h. er kann weder alte Posts löschen, noch neue Kontaktanfragen beantworten oder Nachrichten verfassen - oder auch löschen. Google bietet einen umfassenderen Service der Nachlassverwaltung an: Nutzer können im 'Kontoaktivitätsmanager' festlegen, wie lange Google im Fall der Inaktivität warten soll, um Daten weiterzugeben oder sie zu löschen. Der User hat somit volle Kontrolle, ob seine Daten nach dem Ableben tatsächlich an seine Hinterbliebenen übergeben werden sollen. Das Konto kann auch für die Weitergabe anderer Zugangsdaten verwendet werden. Bestimmt werden können bis zu zehn Vertrauenspersonen. Die Weitergabe oder das Transferieren von Lizenzen - wenn der User z.B. über Steam Spiele erworben hat - ist nicht erlaubt und kann zur Sperre des Accounts führen. So kann aus Plattformen ein digitales Massengrab werden. - Freunde, freut euch, ich schreibe weiter Bücher!

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