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Freitag, 8. März 2024

BM-Blabla

 Der ORF zeigte in Am Schauplatz fleißige Pensionist(inn)en, die sich ein Zubrot verdienen (müssen). Überschreiten sie die Geringfügigkeitsgrenze, müssen sie Verlust inkauf nehmen, denn sie mutieren dann zu Selbstständigen, die neben Steuern noch Sozialversicherung blechen müssen. Ich sandte eine Mail-Anfrage ans BM für Arbeit, um rauszufinden, welche Partei sich dieses Unrecht [Politiker(innen) bekommen ja astronomische Pensionen, während Normalbürger durch Arbeit der Armut niemals entfliehen können.] einfallen ließ. Anstatt einer Antwort mit 3 Buchstaben, erhielt ich diesen (von der KI generierten) Sermon:

Besten Dank für Ihr Schreiben an das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW).

Dem Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) ist der Dialog mit der Bevölkerung ein großes Anliegen und die aus der Bevölkerung an uns herangetragenen Anregungen und Hinweise bieten wertvolle Denkanstöße für die kritische Überprüfung bestehender Regelungen sowie die Entwicklung und Durchsetzung besser geeigneter Lösungen in unserem Kompetenzbereich. Gerne setzen wir uns mit konstruktiver Kritik, Problemen, Wünschen, Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern auseinander und helfen dabei, Sachverhalte klarzustellen oder ganz einfach nur um zu informieren.

Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stehen traditionell im Fokus der Arbeitsmarktpolitik. Vor dem Hintergrund der aktuellen Arbeitsmarktentwicklung und des deutlich spürbaren demografischen Wandels verbunden mit einem Mangel an Arbeitskräften und insbesondere Fachkräften zeigt sich besonders deutlich, dass jene Betriebe langfristig erfolgreich sein werden, die die Potenziale Älterer erkennen und diese gezielt im eigenen Unternehmen einsetzen. Ältere, erfahrene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind für Österreichs Wirtschaft somit unverzichtbar, sie tragen substanziell zu Wirtschaftswachstum und Produktivitätsentwicklung bei.
An weiteren Schritten, wie man die Möglichkeit auch im Alter noch weiter zu arbeiten, noch besser unterstützen kann, waren alle betroffenen Ministerien gemeinsam mit den Sozialpartnern als auch den Sozialsprecherinnen und Sozialsprechern der im Parlament vertretenen Parteien in einer Arbeitsgruppe eingebunden, die konkrete Schritte dazu erarbeitet hat. Als BMAW haben wir alle diskutierten Maßnahmen in unserem Zuständigkeitsbereich auch umgesetzt.
Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) kann Ihnen bei arbeitsrechtlichen und arbeitsmarktpolitischen Fragen weiterhelfen, allerdings

fallen Themenbereiche rund um Pensionsangelegenheiten und Sozialversicherungsabgaben in den Kompetenzbereich des Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK). Wir ersuchen Sie daher Anfragen zu diesen Themenbereichen an die Adresse des BMSGPK zu richten: buergerservice@sozialministerium.at

Auch die Themenbereiche rund um Steuern bzw. Versteuerung von Gehältern fallen nicht in den Kompetenzbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW). Die Zuständigkeit für Steuerangelegenheiten/Lohnsteuer sind in Österreich, aufgrund der Aufgabenverteilung innerhalb der österreichischen Bundesregierung beim Bundesministerium für Finanzen (BMF) angesiedelt. Die Kontaktdaten finden Sie unter folgendem Link: https://service.bmf.gv.at/Service/Allg/Feedback/_start.asp?FTyp=KONTAKT
Wir danken Ihnen für Ihr Engagement beim Aufzeigen wichtiger gesellschaftspolitischer Themenbereiche 
und dürfen Ihnen versichern, dass die Bundesregierung kontinuierlich daran arbeitet, die allgemein hohe Lebensqualität in Österreich zu sichern.

 Meine Nachbarin klärte mich auf: DE SCHWOAZEN WARNS! - Die werd ich nicht wählen!

Am 13.3 mailte mir o.a. Buergerservice(KI): vielen Dank für Ihr E-Mail, das im Service für Bürgerinnen und Bürger des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK - Sozialministerium) eingelangt ist!

Neben einer Alterspension kann unbegrenzt dazuverdient werden. Der Zuverdienst verringert die Pensionshöhe nicht. Als Anreiz für eine Erwebstätigkeit neben dem Bezug einer Eigenpension ab Erreichen des Regelpensionsalters übernimmt der Bund jenen Beitragsteil, der in der Pensionsversicherung auf die versicherte Pension entfällt, bis zu einer Höhe von 10,25 Prozent des doppelten Betrags der Geringfügigkeitsgrenze. Für das Jahr 2024 bedeutet dies eine Beitragsübernahme bis zu einer Höhe von 106,28 Euro.
Wenn die Voraussetzungen vorliegen sichert die Ausgleichzulage ein Mindesteinkommen und ist nicht vom Grundsatz des Versicherungsprinzip ableitbar. Leistungen werden grundsätzlich nur an solche Personen erbracht, die im Rahmen einer Riskengemeinschaft durch ihre Beiträge die Finanzierung der Leistungen ermöglichen. Wir hoffen Ihnen mit dieser Auskunft geholfen zu haben und verbleiben
(War ev. doch natürliche "Intelligenz" wegen dem Fehler bei Erwebstätigkeit)

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