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Donnerstag, 10. Januar 2013

Zum Lachen

Es ist noch nicht Frühling, aber sie blühen schon: die Stilblüten. Auf meinem Weg durch die Innenstadt erspähten meine entzündeten Äuglein auf einer Speiseplan-Tafel eines feinen Restaurants: Gefühlte Paprika –Ist die Füllung ausgegangen und fühlen sich die Paprika nun einsam?
Auf einer Verkehrstafel: Bitte anderen Gesteig benutzen - Aha, das stumme H hat sich weggeschlichen und ist zum Wirten gegangen.
Etwas weiter: Achtung auf die Bodenmagierung – Toll, da hat man eine Markierung mit schwarzer Magie wirksamer gemacht.
Ganze Bücher sind über dieses Phänomen schon verfasst worden. In einem las ich: Es ist verboten, mit dem Fahrrad den Luftraum zu verletzen! –Daniel Düsentrieb lässt grüßen!
Aus dem deutschen Bestattungsgesetz: Ein Leichnam ist verpflichtet, innerhalb von 30 Jahren zu verwesen. – Was, wenn er sich weigert? Wird er dann zum Tod oder zur Wiedeauferstehung verdonnert? Wird gar der Leichenschmaus (im wahrsten Sinn des Wortes) wiederholt?? Oder: Zwillinge unter einem Jahr gelten als eine Leiche. –Stopp, das geht jetzt schon ins Tragische.
Auch seltsam formulierte Versicherungsberichte fielen mir ein: Der Fußgeher verschwand wortlos unter meinem Wagen. –Was hätt‘ er auch sagen sollen? „Auweh, meine Knochen brechen!!“ oder „Überfahr mich nicht, du Trottel!“
Der Fußgänger konnte sich nicht entscheiden, ob er nach rechts oder nach links wollte, und so überfuhr ich ihn. –Recht geschieht ihm! Wer wankelmütig ist, verdient es nicht anders.
Schon als ich den alten Mann vom Gehsteig steigen sah, war ich überzeugt davon, dass er nie die andere Straßenseite erreichen würde. Ein Prophet! Oder doch self-fulfilling prophecy? Klar, er hat’s mit seinem Auto ja verhindert!
Aus Briefen von Witwen: Diese lästigen Behördenwege sind mir so zuwider, dass ich mir sogar schon wünsche, mein über alles geliebter Mann wäre erst gar nicht gestorben. Schau einer an, die trauert nur, weil’s unangenehme Modalitäten zu erledigen gibt.
Seit dem Tod meines Gatten wird jedweder nötige Verkehr von meinem Anwalt erledigt. Oh la la! Da kann man ihr zur Wahl dieses kooperativen Exemplars eines Rechtsverdrehers nur gratulieren.
Aus US-Gesetzestexten: Es ist verboten, an Dienstagen mit Stachelschweinen Sex zu haben. Da schau her, an andern Tagen nicht? Ein Wunder im prüden Amerika.
Frauen dürfen keine Lacklederschuhe tragen, weil sich ihre Unterwäsche darin spiegeln könnte! Ich wage gar nicht mir auszumalen, was sich erst darin spiegelt, wenn sie gar keine anhaben.
Aus China: Ertrinkende Menschen dürfen nicht gerettet werden, weil nicht in ihr Schicksal eingegriffen werden darf. Tsiss, und ich hörte einmal, dass ein Lebensretter in China verpflichtet ist, fürderhin für das gerettete Opfer zu sorgen. Daher wahrscheinlich das Verbotsgesetz, um derlei Ansprüche abzuwürgen. Was lernen wir daraus? Wer nach China reist, sollte vorher einen Schwimmkurs besuchen oder Gewässer unbedingt meiden. Wie wäre es mit der Tafel: Ertrinken verboten! Da weiß man gleich, woran man ist….Falls man chinesisch lesen kann!

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