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Sonntag, 14. April 2019

Wer will mich?

Bei Lektüre der Sonntagskrone fand ich einen überraschenden Artikel punkto Erbberechtigung: In der Kolumne IHR RECHT wo die freundliche Frau Dr. Barbara Auzinger Auskunft über rechtliche Belange gibt, fragte eine Dame, deren Mann aus erster Ehe einen Sohn hat, der vom neuen Gatten der Mutter adoptiert wurde, wie es sich denn mit dessen Erbberechtigung nach dem Tode ihres Mannes verhielte. - Also, ich dachte, dass der Sohn dann nur von seinem Adoptivvater erben kann, doch lag daneben! - Die Fr. Dr. erklärte nämlich: Durch einen gerichtlich bewilligen Adoptionsvertrag entstehen die gleichen Rechte, wie sie durch die leibliche Abstammung eines Kindes begründet werden. Das bedeutet etwa, dass das Adoptivkind seinen Adoptiveltern gegenüber erb- und unterhaltsberechtigt ist. Im Verhältnis zu den leiblichen Eltern ändert sich im Erbrecht nichts. Der Sohn Ihres Mannes erbt daher nach der gesetzlichen Erbfolge doppelt. Sowohl bei Ableben seiner leiblichen als auch bei Tod des Adoptivvaters.
Da kam mir ad hoc folgende Super-Idee: Wenn ich schon nicht durch meine Bücher zu Reichtum gelange, so eventuell durch eine Adoption. Daher, liebe Freunde: WER WILL MICH? Ich bin sehr gebildet, gutmütig (bis zu einer gewissen Belastungsgrenze), stubenrein (kein Windelwechsel mehr nötig), sozial kompatibel, verstehe mich mit Hunden & Katzen und sonstigen Haustieren, kann mich schon alleine anziehen und ohne Hilfe Nahrung zu mir nehmen (kein Fläschchengeben mehr nötig!) und bin obendrein noch amüsant im Geplauder, kann aber ebenso gut schweigen, wenn es gewünscht wird (kein Extra-Schweigegeld nötig). Ich könnte jetzt noch seitenlang weiter meine Vorzüge aufzählen, was jedoch den Rahmen sprengen würde. Angebote sind im Kommentarfeld willkommen! Danke im Voraus für die zahlreichen Bewerbungen.

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