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Freitag, 25. Oktober 2019

Verpackung

Seit 1.1.2019 gilt in Deutschland ein neues Verpackungsgesetz: Jede Person, die Verpackungen gewerbsmäßig zum 1.Mal in Umlauf bringt, ist auch in der Pflicht, für die Entsorgung zu bezahlen. Selbst als Autor, der hin und wieder Bücher nach Deutschland versendet, muss man sich im Verpackungsregister eintragen lassen, außer man benutzt schon einmal verwendetes Verpackungsmaterial (Deutschland, deine Bürokarten!). Nun habe ich an einen lieben Bekannten in München mein Buch TODESPUNKT gesandt und dafür altes Packpapier - noch von meiner sparsamen Omi selig aufgehoben - verwendet. Sicherheitshalber schrieb ich auf der Innenseite noch drauf: ACHTUNG! Das Papier ist 1. schon mal in Verwendung gewesen (für den Versand von Hygieneartikel) und verhält sich 2. wie ein welkes Blatt: es verrottet umweltschonend! Und außerdem: bei mir ist sowieso nix zu holen, ihr Piefke!!! - Tja, sicher ist sicher - man muss es den Leuten nur nett erklären!

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