Ein mieser Tag kann mit entsprechender Lektüre noch zu retten sein, klickt euch also öfter bei mir rein!

Montag, 3. November 2025

Die Lösung


Die Lösung in Bud-Spencer-Filmen war für alle Probleme stets ein gepflegter Faustschlag. Da passt auch der Artikel in Die Presse Rechtspanorama dazu:    Betrunkene darf man im Bud-Spencer-Stil stoppen   In einem Gasthaus randalierte ein besoffener Raufbold, der die Zeche prellen wollte, und wurde von einem pensionierten Cobra-Beamten in die Schranken gewiesen, was im linken Unterkiefer eine Zahnschädigung, eine Verletzung am rechten Handgelenk sowie einen Sehnenriss im Daumen hinterließ. Als Verdacht für dieses Ungemach stand die Armwinkelsperre. Nun meinte der Besoffene im nüchternen Zustand, dass ein Ex-Cobra-Beamter doch im Zuge seiner Nahkampfausbildung schonendere Mittel zu seiner Abwehr hätte einsetzen müssen.

Darauf meinte der OGH: Einer im Nahkampf ausgebildeten Person werden i.d.R. zwar mehr Mittel zur Verfügung stehen, aber auch sie darf ein Mittel wählen, das den Angriff verlässlich, d.h. sofort und endgültig beendet, und muss sich nicht mit einer Abwehrhandlung begnügen, deren Wirkung zweifelhaft ist. Dazu komme, dass durch Alkohol enthemmte Angreifer i.d.R. besonders gefährlich sind. Gegenüber Betrunkenen besteht das Notwehrrecht in vollem Umfang. Betrunkene genießen grundsätzlich nicht den besonderen Schutz des Gesetzes. - Die Klage scheiterte!

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen