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Mittwoch, 1. November 2023

IRRE!


Im Krankenstand Party machen ist für das OGH (der Fall des gekündigten, angeblich kranken Partytigers ging durch alle Instanzen.) kein Kündigungsgrund. Der feierwütige Arbeitnehmer war nämlich wegen eines psychischen Leidens krankgeschrieben und bekam vom Onkel Doktor den Rat, sich ausgiebig zu amüsieren und soziale Kontakte zu pflegen.  Dass der Wixer seine Seelenpein nur vortäuscht, darauf kam die Gerichtsbarkeit scheinbar nicht. Naja, es gibt halt noch kein Seelenröntgen. - Das erinnerte mich ad hoc an den Irren, der seiner Mama, einer Geschäftsfrau, den Kopf abschnitt, neben die Kasse legte, weil ihm Stimmen offenbarten, sie wär der Teufel (wahrscheinlich sagte sie zu ihm: Geh arbeiten, faule Sau!), und nach 2 Jahren in der Anstalt von einem Fotografen tanzend bei einer Party erwischt worden war. Man beruhigte die empörte Öffentlichkeit, er sei nicht frei, sondern hätte nur Ausgang erhalten, damit er seine persönlichen Angelegenheiten regeln kann. ??? Sicher meinten sie damit, dass er in Ruhe sein nächstes Opfer findet.

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