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Dienstag, 9. Juli 2019

Reisemängel

Wer eine Pauschalreise mit mindestens zwei Leistungen bucht, hat Rechte aus seinem Reisevertrag, sofern Mängel auftauchen, die während des Urlaubs nicht behoben werden. Die richtige und sofortige Reklamation vorausgesetzt, gelten diese Regressansprüche bei uns in Österreich sogar drei Jahre. Also rekapitulieren, was von 2016 bis heute nicht gestimmt und berechtigte Beschwerde nach sich gezogen hat! Nicht als Beschwerdegrund gelten z.B. `überschwemmte Stadt` im Venedig-Urlaub, 'keine Ausgehmöglichkeiten in Amüsierlokale' in der Wüste Gobi oder 'viel zu viele Leute & hohe Kriminalität' in New York City. Wer sicher gehen will, sich im Urlaub gut zu amüsieren, der sollte meine Bücher einpacken!

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