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Freitag, 25. September 2020

Klagsgrund

Ein Klage soll grundlegend überlegt sein. Eine Grazer Juristin hatte per Brief zugesichert bekommen, sie sei Berechtigte für einen Hauptgewinn von 100.000 €! Auf Nachfrage sagte man ihr, sie sei lediglich in der engeren Auswahl für diesen Gewinn gewesen. Daher flutete sie die Firma mit Klagen und erhielt immerhin 25.000 €! - Pech hatte jener, dessen Brief ich im Papiercontainer fand, des Inhalts: Wir setzen Sie davon in Kenntnis, festgestellt zu haben, dass Ihre Klagseinbringung 2013 von unserer damaligen Kanzleikraft nicht abgesandt worden ist. Weiters weisen wir Sie darauf hin, dass ein Gerichtsweg per eMail nicht wirksam ist. Neben dem Postweg stehen Ihnen noch Telefon und der elektronische Amtsweg zur Verfügung. - Tja, das ist natürlich höhere Gewalt, wenn eine Ex-Mitarbeiterin die Klage verschlampt hat. Keinen Grund zur Klage bieten meine Bücher, liebe Freunde!

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